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Barrierefreiheit

Hinweis: Dieses Muster kann nicht unverändert übernommen werden. 

Passen Sie mindestens die untenstehenden Kontaktdaten für den gesetzlich vorgeschriebenen Feedbackmechanismus für Barrierefreiheit an. Der Barrierefreiheits-Support sollte während der üblichen Öffnungszeiten direkt erreichbar sein und kompetent Auskunft zur Barrierefreiheit von HisinOne geben können.

Die HIS eG übernimmt keine Gewähr für diese Texte, sofern die ursprünglich ausgelieferten Softwareoberflächen redaktionell und anderweitig verändert wurden, so daß Auswirkungen auf die Barrierefreiheit entstehen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde gemäß den Vorgaben in §12 b des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG Deutschland) erstellt. Die Landesgleichstellungsgesetze weichen zum Teil von den Wortlauten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ab und sind auch untereinander verschieden.

Siehe Wiki-Artikel Grundlagen, Bedienung, erste Schritte, Abschnitt Barrierefreie Texte erstellen und Tutorial: Hochschulspezifisches Corporate Design erstellen, Abschnitt Barrierefreiheit und Usability.

Die Muster-Hochschule ist in hohem Maße bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde auf Grundlage einer Zertifizierung der Barrierefreiheit durch das Prüflaboratorium der T-Systems Multimedia Solutions, das durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert ist, erstellt. Diese Webseite ist mit WCAG 2.1 Level AA sowie BITV 2.0:2019 vollständig vereinbar. Die Anforderungen aus der Zertifizierung werden zu jeder neuen Version dieser Webseite durch die HIS eG überprüft.

Information zur barrierefreien Bedienung
Auf dieser Seite finden Sie nähere Informationen zur Bedienung mit dem Screenreader und andere Hilfen zur Bedienung dieser Webseite.
Leichte Sprache

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Die HIS eG übernimmt keine Gewähr für diese Texte, sofern die ursprünglich ausgelieferten Softwareoberflächen redaktionell und anderweitig verändert wurden, so daß Auswirkungen auf diese Texte entstehen. Diese Seite in leichter Sprache wurde gemäß den Vorgaben in §4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) - Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache erstellt. Die Landesgleichstellungsgesetze und Verordnungen weichen zum Teil von den Wortlauten der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung- BITV 2.0 ab und sind auch untereinander verschieden.

Siehe Wiki-Artikel Tutorial: Hochschulspezifisches Corporate Design erstellen, Abschnitt Barrierefreiheit und Usability.

Auf dieser Seite stehen Informationen in Leichter Sprache.

Wir erklären die wichtigsten Inhalte dieser Webseite.

Sie lernen, wie Sie diese Webseite bedienen.

Und Sie lernen, wie Sie uns Barrieren melden können.

Gebärdensprache

Hier erhalten Sie in deutscher Gebärdensprache Informationen zu den wesentlichen Inhalten dieser Webseite, Hinweise zur Navigation und eine Erläuterung der Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit.

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Die HIS eG übernimmt keine Gewähr für diese Seite. Diese Seite für Videos mit Erläuterungen in Gebärdensprache wurde gemäß den Vorgaben in §4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) - Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache erstellt. Die Landesgleichstellungsgesetze und Verordnungen weichen zum Teil von den Wortlauten der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung- BITV 2.0 ab und sind auch untereinander verschieden.

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Siehe Wiki-Artikel Tutorial: Hochschulspezifisches Corporate Design erstellen, Abschnitt Barrierefreiheit und Usability und Barrierefreiheit: Videos in Deutscher Gebärdensprache.

Feedback zur Barrierefreiheit

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung, die Zugänglichkeit unserer Webseiten zu verbessern, indem Sie vorhandene Barrieren melden. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an:

Muster-Hochschule       Die/Der Beauftragte für Barrierefreiheit       Musterstraße 1       11111 Musterstadt       E-Mail: barrierefreiheit@hochschule-musterstadt.de       Telefon: 0111-222-3333  



Bei Bedarf ist es möglich, bei der Schlichtungsstelle BGG nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.